15. März 2020

Regierungsrat beschliesst weitergehende Massnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen

Der Regierungsrat nimmt mit grosser Besorgnis zur Kenntnis, dass sich das Coronavirus exponentiell und viel rascher als erwartet verbreitet. Dies trifft auf die Region Basel in besonderem Masse zu. Um die Ausbreitung des Coronavirus im Kanton Basel-Landschaft einzudämmen und um die Bevölkerung und die Gesundheitsversorgung zu schützen, beschliesst der Regierungsrat die Ausrufung einer Notlage im Sinne von § 3 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft.

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Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass er einschneidende Massnahmen ergreift, welche die gesamte Bevölkerung und die Unternehmen massiv treffen. Nur durch frühe und einschneidende Massnahmen kann die Verbreitung des Virus verlangsamt werden. Der Ansturm auf die Spitäler muss abgeflacht werden, damit diese nachhaltig in der Lage sein werden, die von der Krankheit schwer Betroffenen zu pflegen und zu heilen und Hunderte von Leben zu retten.

Angesichts der raschen Verbreitung des Coronavirus sieht sich der Regierungsrat gezwungen, weitergehende Massnahmen zu ergreifen, um den Anstieg der Krankheitszahlen so weit wie möglich zu verlangsamen. Dabei geht es insbesondere auch darum, das Gesundheitswesen zu entlasten und dessen Funktionsfähigkeit auch in der Notlage aufrecht zu erhalten. Erfahrungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass das möglichst frühzeitige Ergreifen von einschneidenden Massnahmen notwendig ist, um die Verbreitung des Coronavirus zu verzögern. Mehrere Kantone wie der Kanton Tessin haben bereits Massnahmen ergriffen, die über jene des Bundes hinausgehen. Auch im Kanton Basel-Landschaft sind zusätzliche Massnahmen erforderlich.

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